Unsere Angebote für Geschäftskunden
Objektbesichtigungen nach BelWertV
Bei einer Objektbesichtigung durch immobilienbesucher.de werden der objektive Zustand einer Immobilie sowie Standortmerkmale durch einen unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen dokumentiert und in einem BelWertV-konformen Besichtigungsprotokoll sowie einer umfangreichen Fotodokumentation (Innen & Außen) festgehalten. Dabei richten wir uns u.a. nach den Empfehlungen des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp).
Folgende Möglichkeiten bieten wir Ihnen dabei an:
- Innen-u. Außenbesichtigungen
- Wohnflächenberechnungen nach WoFlV bzw. DIN277
- Ermittlung der Brutto-Grundfläche (BGF)
- Ermittlung des Brutto-Rauminhalt (BRI)
- Bautenstand-Kontrollen, Baufortschrittskontrollen & Umfeldbewertungen
Objektfotos und Besichtigungsberichte werden nach einer Plausibilitätskontrolle termingerecht an den Auftraggeber übermittelt.
Bei Bedarf erstellen wir Ihnen auch komplette Wertgutachten (Verkehrswertermittlung, Beleihungswertermittlung).
Jetzt Auftrag übermittelnHier können Sie sich eine Muster-Objektbesichtigung ansehen...
Hier können Sie sich einen Muster-Besichtigungsbogen (variabel) ansehen...
Objektvermessungen nach WoFlV und DIN 277
Sie benötigen präzise Aufmaße (2D/3D-Grundrisse), Wohnflächenberechnungen oder Rauminhalte (Brutto-Grundflächen-Berechnungen oder Brutto-Rauminhalt-Berechnungen) sowie Schnittzeichnungen nach WoFlV oder DIN 277?
Mit unserem iisy®-Aufmaßsystem stehen wir Ihnen jederzeit für die Vermessung von Objekten zur Verfügung.
Im Gegensatz zu einer „manuellen Wohnflächenermittlung“ mittels Zollstock oder Handlasermessgerät (der TÜV Rheinland geht von ca. 2/3 Falschvermessungen aus!), ist unser System an einem festen Bezugspunkt ausgerichtet, der eine sehr präzise Wohnflächenermittlung ermöglicht (+/- 1mm Genauigkeit auf 10m). Einige Banken und Kreditinstitute setzen dieses Aufmaßsystem bereits bei der Wertermittlung von Immobilien ein. Auch hier ist Grundlage eine präzise Wohnflächenermittlung nach Wohnflächenverordnung nebst Schnittzeichnung.
Sämtliche Aufmaß- und Vermessungsleistungen sind zum Pauschalpreis erhältlich.
Übrigens: Der BGH entschied in einem Grundsatzurteil am 18.11.2015 (Az: VIII ZR 266/14): Nur die tatsächliche Wohnfläche zählt! Es ist davon auszugehen, dass zukünftige Gerichtsentscheidungen bei Streitigkeiten zum Thema „Korrekte Wohnflächenermittlungen“ analog diesem BGH-Urteil gefällt werden.
Sie haben Interesse?
Objektbegehungen
Auf Wunsch führen unsere Sachverständigen auch Objektbegehungen für Sie durch.
Diese können u.a. mit Miet- oder Kaufinteressenten statt finden.
Sie erhalten einen Begehungsbericht und auf Wunsch auch eine Einschätzung zu den Interessenten (Begehungsprotokoll).
Sparen Sie Zeit & Kosten – wir kümmern uns um Ihre Interessenten!
Gerne stellen wir Ihnen ein standardisiertes Begehungsprotokoll zur Verfügung – auf Anfrage senden wir Ihnen dies zur Ansicht vor einer Beauftragung gerne zu.
Bei einer Objektbegehung erfolgt keine Kaufberatung durch unsere Sachverständigen!Exposé- und Gutachtenerstellung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung aussagekräftiger Exposés und der Wertermittlung von Immobilien (Gutachtenerstellung).
Immobilienbewertung / Gutachtenerstellung
Unsere zertifizierten Gutachter nehmen für Sie eine verlässliche Einschätzung der Objektmerkmale (Ausstattungsstandards, Standort, Anbindung, Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten, etc…) vor und liefern Ihnen zeitnah die gewünschten Objektinformationen. Auch die Wertermittlung (Marktwert, Verkehrswert, Beleihungswert) von Immobilien zählt zu unserem Dienstleistungsangebot.
Exposéerstellung
Wir erstellen verkaufsfördernde Exposés mit Fotos und Grundrissen (auch 3D-Visualisierungen) Ihrer Immobilie. Mit diesem Service können Sie schnell und kostengünstig Immobilien vermarkten.
Für ein Preisangebot sowie den Umfang der Besichtigungsleistungen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Referenzen & Downloads
Referenzen
Über 180.000 Objektbewertungen (Stand: 2022)
Banken (Privatbanken, Genossenschaftsbanken, Volksbanken, Hypothekenbanken, Pfandbriefbanken)
Sparkassen (Landessparkassen, Bausparkassen)
Gutachter- und Ingenieurbüros, Architekten, Makler, Wohnungs- und Servicegesellschaften, Geodaten-Dienstleister, Investoren, Immobilienplattformen
Downloads
Linksammlung (Gesetzestexte)
Hier können Sie sich über wichtige Verordnungen und Gesetzestexte informieren. Für Rückfragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf!
Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)
Erste Verordnung zur Änderung der Beleihungswertermittlungsverordnung (1. BelWertVÄndV)